by Redaktion | 30. Juli 2021 9:54
Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Nach einem Entwurf des Gesundheitsministeriums soll die Testpflicht für sämtliche Rückkehrer von Auslandsreisen vom 1. August an gelten. Zudem soll es künftig nur noch zwei Arten von Risikogebieten geben.
Es sei notwendig, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, heißt es in dem Entwurf, über den nach Medienberichten weitgehende Übereinstimmung bestehen soll. Demnach müssen künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren einen negativen Testnachweis, Genesungsnachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung vorweisen können. Bislang gilt dies nur für Flugreisende.
Auch bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll in jedem Fall ein negativer Testnachweis nötig sein; selbst bei vollständiger Impfung oder Genesung von einer Corona-Infektion. Die Testnachweise würden „stichprobenhaft“ kontrolliert, heißt es weiter. Wie genau und in welchem Umfang das funktionieren kann, ist allerdings noch nicht klar.
Spezielle Regeln für Kurzbesuche
Sonderregelungen sind unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vorgesehen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland soll eine Testpflicht nur bei einer Einreise aus Hochinzidenzgebieten in Kraft treten. Für nicht geimpfte und nicht genesene Pendler ist eine Testpflicht zweimal pro Woche und nicht bei jeder Einreise geplant.
Statt der bislang existierenden drei stehen ab August nur noch zwei Kategorien für Risikogebiete auf dem Plan: Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Die bisherige Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets soll entfallen.
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