Malta: Kreuzimpfungen anerkannt – nicht allerdings der in Deutschland gebräuchliche gelbe Internationale Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Malta: Kreuzimpfungen anerkannt – nicht allerdings der in Deutschland gebräuchliche gelbe Internationale Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Malta erlaubt vollständig geimpften Personen mit EMA-zugelassenen Covid19-Impfstoffen die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sofern die letzte Impfgabe mehr als 14 Tage vor Einreise verabreicht wurde. Nicht geimpfte Reisende und Genesene mit nur einer Dosis des Impfstoffs, die sich dennoch für eine Reise nach Malta entscheiden, müssen sich auf eigene Kosten in Höhe von 100 € pro Zimmer und Nacht direkt in Quarantäne in einem dafür ausgewiesenen Quarantänehotel begeben.

 

Zwei Voraussetzungen müssen für die Einreise in Malta ohne Quarantäne erfüllt sein:

  1. Eine digitale Anmeldung: Alle Personen müssen sich vor ihrer Einreise nach Malta digital mit dem EU digital Passenger Locator Form (dPLF) anmelden. Es wird beim Boarding und am Flughafen in Malta auch ein manuell ausgefülltes Dokument akzeptiert, jedoch kann es hierdurch zu längeren Wartezeiten kommen.
  2. das Impfzertifikat der EU oder der Schweiz mit QR-Code

 

Vollständig Geimpfte reisen ohne Einschränkungen

Komplett immunisierte Reisende müssen bei der Vorlage des EU-Impfpasses oder dem Schweizer Impfzertifikat keine Einschränkungen bei ihrer Reise befürchten, sofern die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Die hierfür anerkannten Impfstoffe müssen von der EMA zugelassen sein. Darunter fallen die Vakzine von Pfizer-BioNtech, Moderna, Oxford-AstraZeneca und Johnson&Johnson. Nach aktuellem Stand werden Misch- oder Kreuzimpfungen mit diesen Impfstoffen ebenfalls akzeptiert. Für vollständig geimpfte Personen gilt keine Quarantänepflicht.

 

Einreiseregeln für Kinder

Kleinkinder unter fünf Jahren müssen keinen Test vorlegen. Der Nachwuchs zwischen fünf und elf Jahren, der sich in Begleitung von vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten befindet, benötigt lediglich einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle reisenden Kinder bis einschließlich elf Jahren sind von der Quarantänepflicht befreit. Kinder über 12 Jahren müssen vollständig geimpft sein, um einzureisen. Ansonsten besteht für sie Quarantänepflicht.

 

Welche Ausnahmen gelten?

Mit negativem PCR-Test und ohne Quarantänepflicht dürfen außerdem folgende Personen einreisen:

  • Schwangere, sofern sie ein Originaldokument ihres Arztes in Englisch vorlegen können, welches die Schwangerschaft bestätigt;
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sofern sie eine Erlaubnis der maltesischen Gesundheitsbehörden vorweisen können. Diese kann per E-Mail eingeholt werden unter covid19.vetting@gov.mt.

 

Was wird nicht akzeptiert?

Nicht akzeptiert werden folgende Nachweise, auch wenn diese im digitalen EU-Impfpass oder dem Schweizer Impfzertifikat vermerkt sind:

  • Covid19-Genesungsbescheinigung
  • einmalige Impfung nach Covid19-Genesung
  • Zertifikate für nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe
  • Impfbescheinigungen jünger als 14 Tage nach der letzten Dosis
  • handgeschriebene, manuell ausgestellte Impfzertifikate; dazu zählt auch der gelbe Internationale Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der in Deutschland geläufig ist.

 

Weiterführende Informationen dazu stehen unter https://malta.reise/staysafe zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.


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