Kreuzfahrtschiffe meiden die Färöer-Inseln wegen brutaler Waljagd

Kreuzfahrtschiffe meiden die Färöer-Inseln wegen brutaler Waljagd

Aida Cruises und Hapag Lloyd bieten vorerst keine Kreuzfahrten zu den Färöer-Inseln an. Der Grund ist das blutige Spektakel namens Grindadráp. Bei den Hetzjagden, die auf den Inseln Tradition haben, sterben hunderte von Grindwalen.

Die Waljagd auf den Färöer-Inseln zieht nun Konsequenzen für den Tourismus nach sich. Aida Cruises und Hapag Lloyd steuern die Inselgruppe zwischen Schottland und Island im Nordatlantik vorerst mit ihren Kreuzfahrtschiffen nicht mehr an. Die Unternehmen wollen sich so für den Artenschutz in den Meeren einsetzen.

Kreuzfahrtgesellschaften distanzieren sich vom Walfang
Die beiden Kreuzfahrtgesellschaften distanzieren sich laut deutschen Medien ausdrücklich vom Walfang, den die Bewohner der Färöer-Inseln betreiben. Die Entscheidung von Aida Cuises sei Teil der Nachhaltigkeitsstrategie, zu der auch der Artenschutz gehöre. Die Kreuzfahrtschiffe „Aida Luna“, „Aida Diva“ und „Aida Amar“ laufen deswegen nicht mehr Klaksvik auf den Färöer-Inseln an. Stattdessen geht es nach Kirkwall auf den schottischen Orkney-Inseln.

Hapag Lloyd reduziert Anläufe
Hapag Lloyd meidet ebenfalls die Färöer-Inseln. Die Zahl der Anläufe habe das Unternehmen reduziert. 2016 läuft lediglich die MS Bremen die Inselgruppe einmal an. Weitere Male sind bislang nicht geplant. Alternativen prüft das Unternehmen derzeit. Tui Cruises soll Färöer  aber weiter anlaufen. Allerdings planen die Verantwortlichen dort für 2017 andere Routen zu prüfen.

Wal-Sichtungen melden
Auch Organisationen wie Sea Shepherd kämpfen aktuell mit Aktionen gegen die blutige Waljagd auf den Färöer-Inseln. Der Walfang hat bei den Bewohnern eine lange Tradition. Sie stammt aus Zeiten, in denen die Inselbevölkerung nur so die Versorgung mit Nahrung sichern konnte. Heute halten die Einheimischen aber immer noch am Grindadráp fest, das starken Volksfestcharakter hat. Seit Juni 2015 sind per Walfanggesetz Einheimische und Touristen dazu verpflichtet, die Sichtung von Walen bis zu zwölf Seemeilen vor der Küste den Behörden zu melden. (red)

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